Standortförderung
Die Landesregierung verlängert den fiktiven Unternehmerlohn bis Ende September. Dadurch wird die Überbrückungshilfe des Bundes erneut ergänzt. Anträge können voraussichtlich ab September 2021 gestellt werden.
Mit dem fiktiven Unternehmerlohn ergänzt das Land die Überbrückungshilfen des Bundes. Die Ergänzung geht nun auch in der vierten Phase "Überbrückungshilfe III Plus" weiter. Der fiktive Unternehmerlohn wird pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021 gewährt, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbständige und auch die Neustarthilfe für Soloselbständige und Kleinstunternehmen zuletzt bis September verlängert. Das Land schließt mit dem fiktiven Unternehmerlohn die Lücke für jene Unternehmer:innen, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreicht.
Anträge können in der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus voraussichtlich noch Ende Juli 2021 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Plattform des Bundes. Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III Plus wird voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bis dahin bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg