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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Standortförderung

Startschuss für fiktiven Unternehmerlohn

Ab sofort ist die Antragstellung für den fiktiven Unternehmerlohn des Landes möglich. Die Ergänzungsförderung zur Überbrückungshilfe III des Bundes kommt insbesondere den von der Krise schwer getroffenen Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute.

Ab dem 18. Mai kann der fiktive Unternehmerlohn des Landes in Kombination mit der Überbrückungshilfe III beantragt werden.
© Adobe Stock / opolja

Das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns wird fortgesetzt. „Mit dem fiktiven Unternehmerlohn schließt das Land eine der letzten verbleibenden Förderlücken in der Überbrückungshilfe III des Bundes“, sagt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die landesseitige Ergänzungsförderung kommt somit insbesondere Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute, die schwer von der Corona-Krise getroffenen wurden.

Viele Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen beziehen keine eigenen Gehälter, eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe III reicht daher nicht aus. Mit dem fiktiven Unternehmerlohn erhalten sie für die Monate Januar bis Juni 2021 die notwendige Unterstützung.

Land ergänzt Förderung mit Pauschalbetrag

Das Land Baden-Württemberg gewährt einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II ist der fiktive Unternehmerlohn nicht mehr nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt.

Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus