Nutzfahrzeuge
Mitglieder des Bündnis „Flottenumstellung von Nutzfahrzeugen“ zeigen im „Netzwerk 4,25t“, wie die Verkehrswende im Lieferverkehr praxisnah gelingen kann: Elektrische Transporter bis 4,25 Tonnen ermöglichen emissionsfreie Logistik bei gleicher Nutzlast wie Verbrenner, ohne zusätzliche Fahrzeuge oder Fahrten.
Mitglieder im Bündnis „Flottenumstellung von Nutzfahrzeugen“ zeigen, wie emissionsfreie Lieferfahrzeuge bereits heute praktisch eingesetzt werden können, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen passen. Elektrische Lieferfahrzeuge überschreiten aufgrund des Batteriegewichts häufig die 3,5-Tonnen-Grenze, obwohl sie in Größe, Einsatz und Nutzlast mit konventionellen Diesel- oder Benzintransportern vergleichbar sind. Um diesen technischen Nachteil auszugleichen, dürfen batterieelektrische Transporter in Deutschland bereits heute mit Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen gefahren werden. Ziel dieser Regelung ist ausdrücklich keine höhere Nutzlast, sondern die Gleichstellung mit Verbrennerfahrzeugen.
In der Praxis entstehen für Elektrofahrzeuge noch erhebliche Hürden: Lizenzpflichten sowie die Pflicht zu Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer belasten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Alternativ müssen leichtere Elektrofahrzeuge eingesetzt werden, die jedoch deutlich geringere Nutzlasten aufweisen. Dies führt zu mehr Fahrzeugen oder zusätzlichen Fahrten, steigenden Kosten, höherem Verkehrsaufkommen und letztlich zu vermeidbaren Emissionen. Die Folge: Elektrofahrzeuge geraten trotz Klimavorteilen in eine klare Wettbewerbsnachteilsituation.
Die Gleichstellung batterieelektrischer Transporter bis 4,25 Tonnen mit vergleichbaren Verbrennerfahrzeugen ist ein Best Practice, weil sie den praktischen und wirtschaftlich tragfähigen Einsatz emissionsfreier Lieferfahrzeuge ermöglicht. Sie gleicht das höhere Batteriegewicht aus, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen, und verhindert unnötige Mehrfahrten oder zusätzliche Fahrzeuge. Dadurch werden Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Verkehrsentlastung miteinander in Einklang gebracht. Die Lösung ist praxiserprobt, sofort umsetzbar und auf unterschiedliche Flotten- und Unternehmensgrößen übertragbar. Um diese positiven Effekte dauerhaft zu sichern, braucht es ein klares Zielbild für den regulatorischen Rahmen.
Um die Vorteile dauerhaft zu sichern, braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen: Das Netzwerk 4,25t macht hier deutlich, dass eine rechtliche Gleichstellung batterieelektrischer Transporter bis 4,25 Tonnen mit vergleichbaren Verbrennerfahrzeugen entscheidend ist, um die Flottenumstellung voranzubringen. Elektro-Transporter müssen im gewerblichen Einsatz unter denselben Bedingungen betrieben werden können wie heutige N1-Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dazu gehört insbesondere der Verzicht auf die Güterkraftverkehrslizenz sowie eine Anpassung der Ausstattungspflichten für Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer. Nur so können Flottenbetreiber, Städte, Hersteller und Logistiker E-Transporter wirtschaftlich, klimafreundlich und praxistauglich einsetzen, ohne auf Nutzlast, Effizienz oder Klimaziele verzichten zu müssen.
Während der Erarbeitung des Landeskonzepts Mobilität und Klima ist das Bündnis „Flottenumstellung von Nutzfahrzeugen“ auf Initiative des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg entstanden. Im Landeskonzept wurden bereits konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr definiert. Im Herbst 2022 begann das Bündnis seine Arbeit: In vier Sitzungen wurden gemeinsame Schwerpunkte festgelegt sowie die Umsetzung nachhaltiger Mobilität durch den Einsatz von leichten und mittelschweren Nutzfahrzeugen bis zwölf Tonnen diskutiert. Weiterhin finden ein regelmäßiger Austausch zur Erreichung des Ziels sowie zur Vernetzung des Bündnisses unter der Koordination der Landesagentur e-mobil BW statt.
Quelle: BdKEP Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. & KEP Wirtschaftsdienst GmbH