Standortförderung
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg erneuert die Personalstellenförderung für den Bereich nachhaltige Mobilität in Kommunen. Durch die Übernahme von 50 Prozent der Personalkosten werden Kommunen dabei unterstützt, Personal für die Gestaltung der Verkehrswende einzustellen. Antragsfrist ist der 7. Oktober 2022.
Bereits zum vierten Mal schreibt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Personalstellenförderung für den Bereich nachhaltige Mobilität in Kommunen aus. Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde werden mit 50 Prozent der anfallenden Personalkosten bei der Einrichtung neuer Stellen gefördert. Dadurch erhalten Kommunen die Möglichkeit, ihre Personalstellen für den Bereich nachhaltige Mobilität auszubauen und die Verkehrswende voranzutreiben. Mit dem aktuellen Förderaufruf wurden die förderfähigen Personalstellen um zwei Bereiche erweitert. Die Zuwendung kann nun für folgende Personalstellen beantragt werden:
Die Anträge können digital bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH eingereicht werden. Antragsfrist ist der 7. Oktober 2022.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg