Standortförderung
Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage gelten spezielle Hilfsmaßnahmen des Landes und Bundes für Unternehmen.
Das Coronavirus und damit einhergehende Schutzmaßnahmen haben auch weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Bundesweit haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium Maßnahmenbündel beschlossen, um Arbeitsplätze zu schützen und betroffene Unternehmen zu unterstützen.
Auch die baden-württembergische Wirtschaft spürt die Auswirkungen des Coronavirus. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt betroffene Unternehmen. Eine Übersicht, auch zu neuen Regelungen, zeigt die Internetseite des Wirtschaftsministeriums.
„Wir müssen uns mit aller Macht einer drohenden Insolvenzwelle entgegenstemmen“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 13. März 2020 anlässlich eines Treffens mit den Spitzen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern und Verbänden sowie der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit im Haus der Wirtschaft. Grundsätzlich sei das Land durch die bewährten Programme der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gut gerüstet. Auch bei einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen würden die Förderinstitute sicherstellen, dass Corona-bedingte Anträge bevorzugt, unbürokratisch und rasch abgearbeitet würden, so Hoffmeister-Kraut weiter.
Bundesregierung und Gesetzgeber haben zwischenzeitlich Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Alle Informationen, Vordrucke und Videoanleitungen gibt es online.
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Baden-Württemberg öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben. Die Unternehmen stellen den Antrag auf ein Förderdarlehen nicht bei der L-Bank, sondern direkt bei der Hausbank oder Sparkasse. Zudem erhalten Unternehmen über ihre Hausbanken den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank. Ansprechpartner bei allen steuerlichen Fragen sind grundsätzlich die jeweiligen Finanzämter vor Ort. Steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen werden auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg