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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Standortförderung

Land weitet Corona-Hilfen aus

Die Landesregierung weitet die Corona-Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups aus. Das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“ und die Krisenberatung Corona werden verlängert und aufgestockt. Auch der „Liquiditätskredit Plus“ wird verlängert.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt in der anhaltenden Corona-Krise Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups weiter.
© Shutterstock / aldorado

Das Landeskabinett hat die Verlängerung und Ausweitung weiterer Hilfsprogramme zur Unterstützung von Unternehmen, Einzelhandel, Start-ups und Soloselbständigen in der Corona-Krise beschlossen. Damit können einige Landeshilfen auch über das Jahr 2020 hinaus bis Juni 2021 beantragt werden.

„Start-up BW Pro-Tect“ wird verlängert und aufgestockt

Das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“ für krisengeschüttelte Start-ups wird bis 30. Juni 2021 verlängert und zudem um fünf Millionen Euro aufgestockt. Damit stehen für das Programm nun insgesamt 30 Millionen Euro an Landesmitteln bereit. Ziel der Landesregierung ist es, innovative Gründungsvorhaben mit Wachstumspotenzial in der Corona-Krise zu erhalten.

Krisenberatung Corona wird verlängert und aufgestockt

Auch die Krisenberatung Corona wird bis 30. Juni 2021 verlängert und um weitere 1,8 Millionen Euro aufgestockt. Pro Betrieb können bis zu vier kostenlose Beratungstage in Anspruch genommen werden. Bisher standen bis zum Jahresende Mittel in Höhe von 4,49 Millionen Euro zur Verfügung. Von dem daraus beauftragten Gesamtkontingent von 4.600 Tagewerken wurden laut den Beratungsdiensten bereits über 3.300 Tagewerke bis Mitte November in Anspruch genommen.

„Liquiditätskredit Plus“ wird verlängert

Das Kabinett hat zudem der Verlängerung des „Liquiditätskredit Plus“ bis zum 30. Juni 2021 zugestimmt. Beim „Liquiditätskredit Plus“ ergänzt die L-Bank den bereits bestehenden Liquiditätskredit von bis zu fünf Millionen Euro um einen Tilgungszuschuss mit Eigenkapitalcharakter von zehn Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 300.000 Euro. Um den Liquiditätskredit Plus beantragen zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und einen prognostizierten, krisenbedingten Umsatzrückgang von 15 Prozent im Jahr 2020 bzw. 2021 aufweisen.

Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg