Öffentliche Ladeinfrastruktur
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert die Beschaffung und Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses in Baden-Württemberg. Bis zu 50 Prozent Zuschuss wird in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Mit dem Förderaufruf des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zur Förderung von urbanenSchnellladehubs wird die Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses in Baden-Württemberg weiter vorangetrieben. Voraussetzung ist, dass die Schnellladehubs mindestensacht bis maximal 20 neue DC-Schnellladepunkte mit mindestens 75 kW Ladeleistung pro Ladepunkt vorweisen. Außerdem soll die Bevölkerungpro 1 km2 im betreffenden 1-km-Quadrat gemäß 1-km-Raster des Zensus2011, in dem ein urbaner Schnellladehub errichtet wird, mehr als500 Einwohnende betragen. Die Ladepunkte müssen zu jeder Uhrzeit(24/7)öffentlich zugänglich sein sowie unmittelbar aneinander angrenzen. Optional können, zusätzlich zu den Schnellladehubs, auch weitere öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer geringeren Ladeleistung und weitere Angebote für nachhaltige Mobilität im Rahmen des Aufbaus von urbanen Schnellladehubs gefördert werden. Nicht förderfähig sind Schnellladehubs auf Bundesautobahnen (Rastplätze und Raststätten) und mobile Ladestationen.
Die Förderanträge können bis zum 22. August 2022 eingereicht werden.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
