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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Öffentliche Ladeinfrastruktur

Förderung von urbanen Schnellladehubs im Land

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert die Beschaffung und Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses in Baden-Württemberg. Bis zu 50 Prozent Zuschuss wird in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

Eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge auf einem öffentlichen Parkplatz bei Sonnenuntergang.
Mit dem Förderaufruf wird die Errichtung von öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten in Baden-Württemberg attraktiver gestaltet.
© iStock / AlbertPego

Mit dem Förderaufruf des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zur Förderung von urbanen Schnellladehubs wird die Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses in Baden-Württemberg weiter vorangetrieben. Voraussetzung ist, dass die Schnellladehubs mindestens acht bis maximal 20 neue DC-Schnellladepunkte mit mindestens 75 kW Ladeleistung pro Ladepunkt vorweisen. Außerdem soll die Bevölkerung pro 1 km2 im betreffenden 1-km-Quadrat gemäß 1-km-Raster des  Zensus2011, in dem ein urbaner Schnellladehub errichtet wird, mehr als 500 Einwohnende betragen. Die Ladepunkte müssen zu jeder Uhrzeit (24/7) öffentlich zugänglich sein sowie unmittelbar aneinander angrenzen. Optional können, zusätzlich zu den Schnellladehubs, auch weitere öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer geringeren Ladeleistung und weitere Angebote für nachhaltige Mobilität im Rahmen des Aufbaus von urbanen Schnellladehubs gefördert werden. Nicht förderfähig sind Schnellladehubs auf Bundesautobahnen (Rastplätze und Raststätten) und mobile Ladestationen. 

Die Förderanträge können bis zum 22. August 2022 eingereicht werden. 

 

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg