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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Ausschreibung für Schnellladehubs ab Sommer

Nachdem durch das Schnellladegesetz im Mai 2021 die Grundlage für ein engmaschiges Schnellladeinfrastruktur-Netz in Deutschland geschaffen wurde, hat das BMVI nun ein Ausschreibungskonzept vorgestellt. Im Sommer 2021 können sich Interessierte an der Ausschreibung für 1.000 Schnellladehubs beteiligen.

Eine Frau steht neben einem Elektroauto.
Ab 2023 soll man in Deutschland innerhalb von 10 Minuten an der nächsten Schnellladesäule sein - in der Stadt, auf dem Land und an Autobahnen.
© Adobe Stock / zinkevych

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat ein Ausschreibungskonzept für 1.000 Schnellladestandorte erstellt. Sobald das Schnellladegesetz als rechtliche Grundlage im Sommer 2021 in Kraft getreten ist, kann die Ausschreibung starten. Geplant ist, bis zum Jahr 2023 1.000 Schnelladehubs in Deutschland zu bauen – in der Stadt, auf dem Land und an Autobahnen.

Ausschreibungskonzept für Schnellladesäulen

Um die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr bereitzustellen, wird das BMVI die Errichtung und den Betrieb von ca. 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten ausschreiben. Jeder Ladepunkt muss jederzeit mindestens 150 kW Leistung zur Verfügung stellen. Rund 2 Milliarden Euro stehen dafür bereit.

Die 1.000 Standorte werden zur Ausschreibung in Losen gebündelt und dabei auch wirtschaftlich weniger attraktive, aber für eine Flächendeckung notwendige Standorte einbezogen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Teilausschreibungen:

  1. Autobahn-Lose: Ca. 150-200 Standorte an den Bundesautobahnen, die in vier bis fünf Lose aufgeteilt werden.
  2. Regionale Lose: Bündelung von ca. 900 Suchräumen in mindestens 18 Losen. Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, z.B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. Die Bietenden müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden.

Durch die unterschiedlichen Losarten werden verschiedene Bewerbergruppen berücksichtigt. Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.

 

Quelle: BMVI