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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Ladeinfrastruktur

Deutschlandnetz: Suchräume veröffentlicht

Die Ausschreibung für das Deutschlandnetz startet im September 2021. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt damit die Errichtung und den Betrieb von 1.000 Schnellladestandorten in Deutschland. Dadurch soll eine flächendeckende und bedarfsgerechte Schnellladeinfrastruktur entstehen.

Eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge auf einem öffentlichen Parkplatz bei Sonnenuntergang.
Mit dem Deutschlandnetz entstehen bundesweit 1.000 Schnellladehubs
© iStock / AlbertPego

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) schreibt die Errichtung und den Betrieb von 1.000 Schnelladestandorten in Deutschland aus. Mit Ladeleistungen bis 300 kW sollen die neuen Schnellladehubs die flächendeckende und bedarfsgerechte Schnellladeinfrastruktur für den Mittel- und Langstreckenverkehr absichern. In ganz Deutschland entstehen demnach mehrere Tausend neue Schnellladepunkte – das Deutschlandnetz.

Ausschreibung über Regionallose

Die Errichtung und der Betrieb der 1.000 Schnellladestationen wird über Regionallose und Lose an Autobahnen vergeben, welche in zwei verschiedenen Ausschreibungen erfolgen. Die Ausschreibung der Lose an Autobahnen, umfassen ca. 200 Standorte auf unbewirtschafteten Rastanlagen und erfolgt im Herbst durch die Autobahn GmbH. Im Zentrum der Ausschreibung der Regionallose stehen rund 900 Suchräume gekoppelt an ein vorgegebenes Preismodell.

Die vorgegebenen Suchräume verteilen sich auf 6 Regionen (Nord-West, Nord-Ost, Mitteldeutschland, Süd-Ost, Süd-West und West) mit insgesamt 23 Regionallosen. Jeder der 900 Suchräume ist innerhalb eines vorgegebenen Gebiets, bspw. rund um einen Verkehrsknotenpunkt und mit mindestens vier und bis zu 16 Schnellladepunkten zu errichten. Die Ausschreibung erfolgt am 15. September 2021 und richtet sich vorallem an regional tätige Betreiber sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Festlegung eines Preismodells

In der Ausschreibung ist eine atmende Preisobergrenze von 44 Cent pro kWh vorgesehen, welche auf Basis marktwirtschaftlicher und klimapolitischer Aspekte festgelegt wurde. Mithilfe des vorgegebenen Preismodells soll sichergestellt werden, dass keine schädlichen Rückwirkungen auf den sich parallel entwickelnden Markt ergeben und Nutzer:innen gleichzeitig faire Preise vorfinden.

 

Quelle: NOW GmbH