Ladeinfrastruktur
Mit dem Gesetz sollen deutschlandweit 1.000 weitere Schnellladeorte für E-Fahrzeuge ausgebaut werden.
Die geplante Ausschreibung des 1.000-Standorte-Programms soll eine flächendeckende, komfortable Schnellladeinfrastruktur schaffen. Ziel der neuen Rechtsgrundlage ist es, dass auch bisher unwirtschaftliche Standorte durch ein neues Losverfahren neue Schnellladepunkte erhalten. Die neuen Schnellladepunkte für den Fern- und Mittelstreckenverkehr sollen die Reichweitenangst verringern, die bei einigen Fahrern von E-Fahrzeugen noch vorherrscht. Bei weiter steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen soll so die Nachfrage auch in Spitzenzeiten, wie beispielsweise im Urlaubsverkehr, gedeckt werden.
Das Schnellladegesetz schafft die Grundlage für die Errichtung von bundesweit 1.000 neue Schnelllade-Hubs für E-Fahrzeuge. Bisher war der Betrieb von Ladeinfrastruktur an vielen Orten kurz- bis mittelfristig wirtschaftlich nicht attraktiv. Im neuen Ausschreibungsverfahren werden die Lose eine Kombination aus stärker und weniger stark frequentierte Standorte für Ladepunkte enthalten, sodass ein attraktives Geschäftsmodell entsteht. Anders als bei bisherigen Förderprogrammen sind für die Bietenden nach einem Zuschlag dann auch der Aufbau und die Gewährleistung der Ladepunkte vertraglich verpflichtend. Ebenso werden Versorgungs- und Qualitätsstandards festgelegt. Noch im Frühjahr 2021 soll das Schnellladegesetz durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, sodass die Ausschreibung der 1.000 Standorte im Sommer 2021 starten kann.
Quelle: NOW GmbH