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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Standortförderung

Startschuss für „Invest BW“

Ab sofort können Anträge für das branchenoffene Programm „Invest BW“ für Unternehmen aller Größen gestellt werden. Das Land stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit.

Anträge für das Förderprogramm "Invest BW" können Unternehmen sowohl für Innovations- als auch für Investitionsvorhaben stellen.
© e-mobil BW/ KD Busch

Die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen des Strukturwandels durch die Digitalisierung, Maßnahmen zum Klimaschutz und die Transformation der Automobilwirtschaft sind ungebrochen. Durch die Ausbreitung der Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 haben sich die Auswirkungen teilweise dramatisch verschärft. Um Unternehmen hier zu unterstützen, stellt das Land finanzielle Mittel für Forschungsaktivitäten und Zukunftsinvestitionen in Form direkter Zuschüsse bereit. Anträge können ab sofort auf der Internetseite www.invest-bw.de eingereicht werden.

„Mit dem größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs wollen wir unserer von der Pandemie stark gebeutelten Wirtschaft einen kräftigen Schub geben und Investitionen in Zukunftstechnologien vorantreiben“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des Förderstarts zu "Invest BW". „Wir setzen daher mit aller Kraft auf Innovationen und Investitionen, um den Standort Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken und fit für die Zukunft zu machen“, so die Ministerin weiter.

Innovationsförderung

Für Innovationsvorhaben beträgt der maximale Förderzuschuss fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg erreicht werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße. KMU erhalten demnach besonders attraktive Förderkonditionen und können in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.

Investitionsförderung

In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind branchenübergreifend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg. Der Regelfördersatz in der Investitionsförderung beträgt unabhängig von der Unternehmensgröße zehn Prozent. Zusätzlich sind Förderaufschläge in Form eines Nachhaltigkeitsbonus oder für Projekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg möglich. Der Höchstfördersatz beträgt 25 Prozent.

Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein,

  • eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
  • zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial) beizutragen und einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung zu leisten,
  • zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung des Unternehmens beizutragen,
  • die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen aktiv zu fördern.

 

Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg